Grauer Dachpilz

Grauer Dachpilz

Graugrüner Dachpilz, Silbriger Dachpilz

Pluteus salicinus

Syn.: Agaricus salicinus

Giftig
Eigenschaften, Erkennungsmerkmale, Besonderheiten
Hymenium:Lamellen
Geruch:Kaum wahrnehmbar bis schwach rettichartig.
Geschmack:Nicht kosten!
Hut:3–10 cm breit, jung gewölbt, bald flacher mit oft leicht gebuckelter, dunklerer Mitte. Silbergrau, maus- bis graubraun mit typischem blaugrünem bis grünlichem Schimmer (nicht immer deutlich). Oberfläche matt, seidig-filzig, radialfaserig bis in der Mitte fein schuppig.
Fleisch:Weißlich bis graugrünlich, dünn, weich und längsfaserig.
Stiel:3–12 cm lang, 0,5–1,5 cm dick, fast zylindrisch, ohne Ring und ohne Scheide. Weißlich, zur Basis mit grünlichem bis bläulichem Anflug, fein längsfaserig; lässt sich leicht aus dem Hut lösen.
Lamellen:Frei, dünn und gedrängt, erst cremeweiß, mit der Sporenreife rosa bis fleischrosa.
Sporenpulver / Mikroskopie:Sporenpulver rosa bis rosabraun. Sporen breit elliptisch, glatt, ca. 7–10 × 4,5–6,5 µm. Auf den Lamellenflächen Zystiden mit hakenartigen Fortsätzen.
Vorkommen:Mai bis November, Schwerpunkt Spätsommer und Herbst. Auf totem Laubholz – Stümpfen, liegenden Stämmen, Ästen, auch Sägemehl –, besonders an Weide, Erle und Buche, vom Flachland bis ins Bergland. Zerstreut, örtlich häufiger.
Familie / Ordnung:Dachpilzverwandte – Pluteaceae
Gruppe:Dachpilze – Pluteus
Verwechslungsgefahr:Rehbrauner Dachpilz (essbar; brauner Hut ohne Grünton, Stiel ohne Blaugrün, deutlich rettichartig), Seidiger Dachpilz (weißlich bis cremefarben, Mitte mit bräunlichen Schüppchen, ohne Grünton), Graubrauner Dachpilz, Rötlinge (Lamellen angewachsen, am Erdboden).
Kommentar:Enthält die halluzinogen wirkenden Stoffe Psilocybin und Psilocin in stark schwankender Menge; nach dem Verzehr sind Wahrnehmungsstörungen, Angst- und Verwirrtheitszustände sowie Übelkeit und Erbrechen möglich. Die blaugrüne Verfärbung an Hut und Stielbasis weist auf diese Stoffe hin, sagt aber nichts über ihre Menge aus. Psilocybin und Psilocin sind in Deutschland nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (Anlage I BtMG); Erwerb, Besitz und Weitergabe solcher Pilze zu Rauschzwecken sind strafbar. Bei Verdacht auf eine Vergiftung sofort Notruf 112 oder Giftnotruf anrufen und Pilzreste aufheben.

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